Amtseinführung in Redingen
Verpflichtung des Amtsbürgermeisters Dettler durch Landrat Ballmaier
Im geschmackvoll hergerichteten Festsaale des Redinger Gasthauses zum Bahnhof waren zur Amtseinführung von Regierungsinspektor Dettler als Amtsbürgermeister eine ansehnliche Zahl von Eingeladenen zugegen. Außer den Vertretern von Partei, Behörden und Gefolgschaften hatten sich die Bürgermeister der dem Amte Redingen angeschlossenen Gemeinden Arsdorf, Beckerich, Bettborn, Bondorf, Ell, Folscheid, Perl, Säul, Useldingen und Wahl eingefunden.
Herr Landrat Ballmaier aus Diekirch, der begleitet von Inspektor Schelper u. Kreisamtsleiter Hillebrand in Vertretung des politischen Kommissars Herrn Venter erschienen war, begrüßte die Anwesenden und behandelte dann in ausführlichen Gedankengängen Sinn und Grund der neuen Amtseinsetzung. Er gab zunächst einen Rückblick auf die Entwicklung der kommunalen Verhältnisse bis zu dem heutigen, als bewährt befundenen System der Aemter. Deren Bereich ersetze in seinem Kreise größtenteils die hauptsächlich als Zuständigkeitsabgrenzung gedachten bisherigen Kantone. Die Bedeutung der neuen Einrichtung beruhe darin, daß die Bürgermeister der zugehörigen Gemeinden im Amtsbürgermeister vorab einen Berufsbeamten erblickten, der ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehe. Sodann wären dieselben entlastet von dem ausgedehnten bürokratischen Geschehen, wodurch ihre Aufgabe erleichtert sei, ehrenamtlich Sorge zu tragen für die Belange der ihnen anvertrauten Gemeinde. Diese Dezentralisierung fordere eine enge Zusammenarbeit mit dem Amtsbürgermeister in einer Atmosphäre gegenseitigen Zutrauens. Der Redner begrüßte und beglückwünschte hierauf persönlich den neuernannten Titular, der ob seiner Gesinnung und Fähigkeiten durch den Chef der Zivilverwaltung ausgewählt wurde. Unabhängig von menschlichem Danke möge er als neuer Beamte seiner Aufgabe nachkommen. Kreisamtsleiter Hillebrand forderte sodann sämtliche Mitarbeiter im Amte Redingen auf, als Ehrenmänner zu handeln im Bekenntnis zu wahrem Volkstum. Stets sei der bedeutungsvolle Leitspruch zu beherzigen: "Gemeinnutz geht vor Eigennutz."
Amtsbürgermeister Dettler dankte darauf seinen Vorgesetzten sowie sämtlichen Teilnehmern. Er hoffe sein Amt gerecht und unparteiisch auszuüben. Es heiße mit ganzer Energie die Grundlagen einer vielseitigen Tätigkeit zu schaffen. Von seinen Mitarbeitern, Beamten und Angestellten verlange er treue Pflichterfüllung und echte Kameradschaft. Gemeinsam wolle man die Aufgabe bewältigen, im Dienste und zum Wohle des Volkes. Mit dem Gruß an den Führer wurde der offizielle Teil der Feier abgeschlossen. Ein kameradschaftliches Beisammensein vereinigte die Teilnehmer bis zum Abend.
Source: Bibliothèque nationale du Luxembourg, eluxemburgensia: In: Luxemburger Wort, Montag 29 September 1941
Berufung und Beratung der Amtsältesten in Redingen
Ansprache von Kreisleiter Jakobs / Die Gemeinde als Säule der Volksgemeinschaft
Nach Ettelbrück und Wilz wurden nunmehr auch die Amtsältesten des Amtes Redingen berufen und ernannt. Der Amtsbürgermeister Dettler hatte aus diesem Anlaß die Gemeinderäte der Gemeinde Redingen und die zur Berufung als Amtsälteste Vorgesehenen zu einer gemeinsamen Tagung am 24. Oktober eingeladen. Zu der Tagung war auch der Beauftragte der NSDAP, Kreisleiter Jakobs aus Diekirch erschienen.
Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den Amtsbürgermeister sprach der Kreisleiter über die Bedeutung der Gemeindepolitik für die Volksgemeinschaft. Er führte aus, der Nationalsozialismus sehe in der Familie, im Betrieb und in der Gemeinde die drei stärksten Säulen der Volksgemeinschaft. Darum habe der nationalsozialistische Staat der Entwicklung und Pflege dieser Säulen seine besondere Aufmerksamkeit geschenkt und die Betreuung derselben durch die Partei gesetzlich verankert.
Zur Bildung und zum Schutze der Familie seien zahlreiche Hilfeleistungen gesetzlich sichergestellt. Darüber hinaus leiste aber auch die Partei selbst eine ungeheure Arbeit an der Betreuung der Familien. Man brauche nur an die NSV-Arbeit mit ihren Hilfsstellen Mutter und Kind, mit dem Muttererholungswerk, mit der Kinder-Landverschickung, mit den Kinder-Tagesstätten und viele anderen Einrichtungen zu denken. Nicht minder umfangreich und wichtig sei die Arbeit des Deutschen Frauenwerkes mit seinen Bräuteschulen, dem Reichs-Mütterdienst, den zahlreichen Erholungs- und Beratungsstellen für Mütter und der laufenden Beratung und Betreuung aller Frauen in allen wichtigen Fragen, die der Bildung und Entwicklung gesunder Familien dienten. Darüber hinaus ständen die Politischen Leiter, vom Blockleiter angefangen bis zu den höchsten Stellen, mit besonderem Wohlwollen jederzeit gerne ratend und helfend zur Betreuung der Familien zur Verfügung.
Genau so lägen die Dinge inbezug auf die zweite Säule der Gemeinschaft, der Betriebsgemeinschaft. Auch hier hätten zahlreiche gesetzliche Maßnahmen die Verhältnisse grundlegend umgestaltet und auch auf diesem Gebiete sei der laufend betreuende Einfluß der Partei gesichert. Die Partei habe dazu eigens die Riesenorganisation der Deutschen Arbeitsfront geschaffen, - die mit einer großen Anzahl wertvollster Einrichtungen die Gefolgschaften der Betriebe zu wirklichen Betriebsgemeinschaften gemacht hätten.
Die dritte Säule, die Gemeinde, habe gesetzlich durch die deutsche Gemeindeordnung ihre nationalsozialistische Form erhalten. In der deutschen Gemeindeordnung sei auch der Partei der ihr gebührende Einfluß und die laufende Betreuung der Gemeinden gesetzlich gesichert. Die deutsche Gemeindeordnung habe zunächst den Beauftragten der NSDAP geschaffen. Dessen Aufgabe sei es, die Gemeinderäte, Ratsherren und Amtsälteste zu berufen. Dann sei als wichtigste und vornehmste Aufgabe des Beauftragten der NSDAP und der Gemeinderäte die Beratung über die Berufung der Bürgermeister und Beigeordneten festgelegt. Der Bürgermeister wird vom Beauftragten der NSDAP nach Beratung mit den Gemeinderäten, Ratsherren oder Amtsältesten zur Berufung vorgeschlagen. Nach seiner Berufung sei es dann Aufgabe und Pflicht der Gemeinderäte, mit dem von ihnen erwählten Bürgermeister kameradschaftlich zusammen zu arbeiten zum Wohle der ganzen Gemeinde. Der Kreisleiter erinnerte an die Worte des Führers: "Der völkische Staat hat für die Wohlfahrt seiner Bürger zu sorgen, indem er in allem und jedem die Bedeutung des Wertes der Person anerkennt und so auf allen Gebieten jenes Höchstmaß produktiver Leistungsfähigkeit einleitet, die dem Einzelnen auch ein Höchstmaß an Anteil gewährt. Die beste Staatsverfassung und Staatsform ist diejenige, die mit natürlichster Sicherheit die besten Köpfe der Volksgemeinschaft zu führender Bedeutung und zu leitendem Einflüsse bringt. Der Staat muß in seiner Organisation, bei der kleinsten Stelle, der Gemeinde angefangen, bis zur obersten Leitung des gesamten Reiches, das Persönlichkeitsprinzip verankert haben. Es gibt keine Majoritätsentscheidung, sondern nur verantwortliche Personen und das Wort "Rat" wird wieder zurückgeführt auf seine ursprüngliche Bedeutung, Jedem Manne stehen wohl Berater zur Seite, allein die Entscheidung trifft ein Mann."
Unter Beachtung dieser Grundsätze könne als Gemeinderat, Ratsherr oder Amtsältester nur jemand berufen werden, der: 1. sich selbst uneingeschränkt zu diesen Grundsätzen bekennt und für deren Beachtung eintritt, 2. durch seine eigenen, überragenden beruflichen Leistungen und seine charakterlichen Qualitäten sich das Ansehen und die Achtung aller Gemeindebürger erworben hat und 3. auch den notwendigen Verstand und die erforderlichen Kenntnisse besitzt.
Die Erfüllung der Amtspflichten müssen dann immer unter dem obersten Grundsatze der Partei "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" stehen. Als Männer mit solchen Eigenschaften und daher als Amtsälteste besonders geeignet, seien ihm die folgenden zwölf Volksgenossen des Amtes Redingen bekannt: 1. Ortsgruppenleiter Karl Merkatoris, Rambruch. 2. Ortsgruppenleiter Helmuth Morhardt, Säul. 3. Ortsgruppenleiter Jos. Schwartz, Perl. 4. Ortsgruppenleiter Fritz Heiderscheid, Beckerich. 5. Ortsbauernführer Josef Birkel, Hüttingen. 6. Schreinermeister Georg Anzia, Useldingen. 7. Landwirt Alfred Sinner, Schandel. 8. Landwirt Josef Gratia, Perl. 9. Landwirt Eugen Müller, Niederpallen. 10. Landwirt Felix Meyer, Escheid. 11. Zollbeamter Leo Wolff, Redingen. 12. Eisenbahner Peter Kiemen, Nagem. Nach Ueberreichung der Berufungsurkunden an die Genannten sprach der Amtsbürgermeister die Ernennung derselben als Ehrenbeamte des Amtes Redingen aus und verpflichtete sie zur gewissenhaften Pflichterfüllung durch Handschlag.
Danach wurde als zweiter Punkt der Tagesordnung die Hauptsatzung des Amtes beraten und vom Amtsbürgermeister festgesetzt. Die Hauptsatzung sieht die Verwaltung des Amtes durch einen hauptamtlichen Amtsbürgermeister, zwei ehrenamtliche Beigeordnete, denen zur Beratung 12 Amtsälteste zur Seite stehen, vor.
Als dritter Punkt der Tagesordnung beriet der Beauftragte der NSDAP mit den Amtsältesten und Gemeinderäten von Redingen den Vorschlag zur endgültigen Besetzung der Amtsbürgermeisterstelle von Redingen in vertraulicher Sitzung.
Nach dieser Beratung übernahm der Amtsbürgermeister wieder die Leitung der Beratung und beschloß dieselbe nach Besprechung einiger Einzelfragen mit dem Gruß an den Führer.
Source: Bibliothèque nationale du Luxembourg, eluxemburgensia: In: Luxemburger Wort, 28. Oktober 1942